Hintergrund und Projektziel

In Artikel 27 (1e) der UN-BRK wird auf die Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung verwiesen. Demnach ist der Erhalt eines Arbeitsplatzes in besonderem Maße zu fördern. 

Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen erleben in ihrem Arbeitsleben vielfältige Barrieren. Es gibt kaum spezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote, die die massiven Herausforderungen im Arbeitsalltag auffangen können. Das Belastungs- und Stresserleben im Zusammenhang mit einer doppelten Sinnesbehinderung ist hoch. Wenn dadurch Arbeitsabläufe zu stark beeinträchtigt sind und es keine geeigneten Hilfen gibt beziehungsweise keine Hilfen angeboten werden, ist eine weitere Berufstätigkeit häufig nicht mehr möglich.

Es kommt in vielen Fällen zu einer Erwerbsminderungsrente (“Frühverrentung”) – auch dann, wenn die taubblinde oder hörsehbehinderte Person gerne weiterarbeiten würde. Auch zum Beispiel für Kolleginnen und Kollegen ergeben sich besondere Herausforderungen.

Für einen vertieften Einblick in die Thematik haben wir einige Literaturhinweise zusammengestellt. Der Bericht zur Studie “Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen”, die von 2011-2013 an der Universität zu Köln durchgeführt wurde, ist eine wesentliche Grundlage für das Projekt EMPLOY.

Projektziel

Ziel des Projektes ist, die Bedingungen für eine selbstbestimmte Teilhabe taubblinder und hörsehbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu analysieren und Lösungen zur Verbesserung der Situation zu erarbeiten. Dabei sind die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Teilhabe grundlegend für das Projekt. Deshalb werden alle in diesem Bereich tätigen Personen und Institutionen von Beginn an und über den gesamten Projektverlauf hinweg einbezogen. Die Projektergebnisse werden so weit wie möglich in bestehende Angebote eingebunden. So können die Ergebnisse zielführend zur Verfügung gestellt werden.

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